Für Käufer eines PKWs, der vom Dieselskandal betroffen ist, kann es nun eine Möglichkeit geben, den Wagen kostengünstig „loszuwerden“:
PKWs, die innerhalb des Diesel-Skandals stecken, erfahren einen Wertverlust (Urteil des BVerwG Stuttgart, BVerwG 7 C 30.17)
Durch den von Gerichten entschiedene mögliche Rückwabwicklung durch einen Widerrufsjoker des Kaufvertrages ergibt sich für die Betroffenen nun eine Möglichkeit, das KFZ wieder loszubekommen.
Die Voraussetzung hierfür ist, dass zusammen mit dem Kauf ein Darlehensvertrag für das Auto geschlossen worden ist. Also muss der Wagen über die Bank des Autobauers finanziert worden sein oder die Käufer haben vom Verkäufer eine Finanzierung bei einer anderen Bank vermittelt bekommen. Es entstand deswegen nämlich ein sog. verbundenes Geschäft. Nun kann es sein, dass die Kreditverträge fehlerhaft waren und den Käufer zum Rücktritt berechtigen.
Vor allem Verträge ab dem 11.06.2010 sollten hier genau unter die Lupe genommen werden, da ab diesem Zeitpunkt die Banken neue Regelungen zu beachten hatten, die mit dem Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie in Kraft traten – daunter fielen auch die Vorschriften über das Widerrufsrecht.
Sind die Vorschriften des Kreditvertrages fehlerhaft gewesen, können Käufer die bislang geleisteten Tilgungsleistungen samt Zinsen zurückbekommen und ihr Auto zurückgeben.
Es besteht hier die Möglichkeit, dass die Bank einen Wertverlust des PKWs berechnen darf, was dann zu einer Schmälerung des von der Bank ausbezahlten Betrages führen kann. Dies ist für Verträge ab dem 13. Juni 2014 umstritten, ob dies erfolgen darf oder nicht.
Was jedoch noch ein Vorteil des Widerrufs ist, dass so auch meistens die mitabgeschlossene Restschuldversicherung widerrufen werden kann und je nach verstrichener Zeit die nicht verbrauchten Prämien zurückgezahlt werden müssen.
Die spannende Frage ist nun selbstverständlich, wie Sie herausfinden können, ob Ihr Kreditvertrag davon betroffen ist.
Es gibt unterschiedliche Anhaltspunkte, die zu einer Möglichkeit des Widerrufs führen können (nicht abschließend):
– Wenn die Angaben zu den Widerrufsfolgen oder auch die Frage des Wertverlusts nur unzureichend angegeben wurden
– Wenn Angaben zu etwaigen Vermittlungsprovisionen fehlen
– Wenn Pflichtangaben zur Berechnunge der Vorfälligkeitsentschädigung fehlen
– Wenn Hinweise auf das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund fehlen
Sollten Sie sich unsicher sein, ob Ihr Kreditvertrag davon betroffen sein könnte, können Sie mit mir gerne in Kontakt treten, damit ich für Sie prüfen kann, ob die Möglichkeit eines Widerrufs für Sie gegeben sein kann.
Oliver Munz
Rechtsanwalt