Man erhält einen Anruf, in dem einen erklärt wird, man hätte einen Gewinnspielvertrag abgeschlossen, der ein Jahr lang geht. Man bespricht sich mit der Stimme an der anderen Leitung und da sie so tut, als kenne sie alle Daten, bestätigt man diese oder gibt aus Versehen noch weitere preis. Kur darauf erhält man einen Brief mit der Aufforderung zur Zahlung eines Betrages oder der Ankündigung, dass von nun an monatlich etwas von dem Bankkonto abgebucht werden wird.

Es kann auch passieren, dass man einen Anruf erhält und erzählt bekommt, man hätte etwas gewonnen. Um an den Gewinn zu kommen, müsse man jedoch ein Zeitungsabonnement oder Zeitschriftenabonnement für 1 Jahr lang abschließen. Natürlich erhält man daraufhin den Gewinn nicht, sondern zahlt nur das Abonnement.

Ebenso ist es schon vorgekommen, dass man einen Brief von einem Inkassobüro erhält, der angibt, man hätte eine ausstehende Rechnung für ein kürzlich abgeschlossenes Kreditkartenkonto nicht bezahlt. Natürlich hatte man im Vorfeld nie ein neues Kreditkartenkonto eröffnet, jedoch droht das Inkassounternehmen bereits mit hohen Kosten und ggf. gar mit der Einreichung einer Klage.

Oft haben diese Firmen Ihre Daten dadurch erhalten, dass Sie an einem kostenlosen Gewinnspiel mitgemacht haben. Zwar gibt es auch andere Möglichkeiten, wie Ihre Daten in die Hände derer gelangt sein könnte, doch ist dies eine häufige Ursache.

Es gibt unterschiedlichste Möglichkeiten, wie unseriöse Unternehmen oder Leute versuchen, Ihr Geld zu bekommen.

Natürlich muss man für nichts bezahlen, wenn man keinen Vertrag geschlossen hat, jedoch wäre es in solchen Fällen fehl am Platze, nicht zu reagieren.

Das Beste ist es, sofort mit einem Einschreiben-Einwurf / Rückschein zu erläutern, dass nie ein Vertragsverhältnis zu Stande gekommen ist und der Vertrag vorsichtshalber auch widerrufen, wegen Täuschung angefochten und hilfsweise gekündigt wird. Ebenso sollten Sie darauf bestehen, eine Bestätigung zu bekommen, dass kein Vertragsverhältnis besteht und auch, dass keine Forderung mehr gegen Sie geltend gemacht wird. Oft ist dabei schnelles Handeln gefragt, denn wenn tatsächlich über Fernkommunikationsmittel (Telefon, Internet) ein Vertrag geschlossen wurde, so sind die Widerrufsfristen hierfür mit 2 Wochen kurz. Doch selbst wenn diese 2 Wochen verstrichen sein sollten, gibt es noch einzelfallabhängige Möglichkeiten, dass Sie möglicherweise aus dem Vertrag herauskommen und bestenfalls Ihr bereits bezahltes Geld auch wieder zurückerhalten.

Sollte die Firma oder die Person nach Ihrem Schreiben immer noch auf ihr Geld bestehen, so sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen. Manchmal ist ein einziges anwaltliches Schreiben schon ausreichend, damit die Gegenseite von ihrer Forderung ablässt und Sie in Ruhe lässt.

Oliver Munz

Rechtsanwalt